Die Stiftungsgesellschaft

Prinzipien der Stiftungsgesellschaft


1. Grundsätzliches

Die Stiftungsgesellschaft ist der Förderkreis der Freien Bildungsstiftung. Die Freie Bildungsstiftung ist eine freie zivilgesellschaftliche Initiative zum Aufbau und zur Förderung freier Kultur- und Bildungsarbeit. Gerade in einer sich wirtschaftlich immer weiter globalisierenden Welt bedarf es der zur Verantwortlichkeit erwachenden menschlichen Individualität und entsprechender überinstitutioneller Begegnungs- und Erkenntnisräume. Dabei geht es nicht nur um die Förderung von Verantwortung und Selbstständigkeit in den herkömmlichen Kultur- und Bildungsbereichen, sondern um die Stärkung der Individualität in allen Arbeitsfeldern. Deshalb liegt der Grundimpuls der Freien Bildungsstiftung darin, Erkenntnisprozesse zu fördern und Bedingungen zur Entwicklung eines zivilgesellschaftlichen Selbstverständnisses zu schaffen, um immer weitere Bereiche, die heute noch in staatlicher Verwaltung sind (insbesondere Bildung, Kultur und Soziales), in die verantwortungsvolle Selbstverwaltung übernehmen zu können. Denn die Fragen der Bildung, der Kultur und des gesamten sozialen Lebens sind Fragen, die alle Menschen unmittelbar betreffen, die also nicht der Abstraktion staatlicher Verwaltung oder wirtschaftlicher Kalkulation überlassen werden dürfen.

2. Der Stiftungsrat

Die Mitglieder der Stiftungsgesellschaft begleiten den Aufbau und die Arbeit der Freien Bildungsstiftung, welche von Thomas Brunner und Clara Steinkellner ins Leben gerufen wurde und nun in gemeinsamer Verantwortung vom Stiftungsrat getragen wird. Dem Stiftungsrat gehören an: Stefan Böhme / Berlin, Thomas Brunner / Cottbus, Corinna Gleide / Eberbach, Ralf Gleide / Eberbach, Thomas Keil / Chemnitz, Maria Kleo / Cottbus, Cornelia Lehmann / Cottbus, Ulja Novatschkova / Berlin, Sascha Scholz /Stuttgart, Clara Steinkellner / Wien, Philipp Tok / Dornach, Hans Wolkers / Cottbus. Den Mitarbeitenden des Stiftungsrates obliegt die strukturelle Gestaltung und grundsätzliche Ausrichtung der Freien Bildungsstiftung. Sie sind für die Aufrechterhaltung der Kontinuität der Arbeit verantwortlich, gehören aber gleichzeitig auch der Stiftungsgesellschaft an und eröffnen somit eine Ebene des direkten Austausches und der Zusammenarbeit.

3. Bedingungen der Mitgliedschaft

Mitglied der Stiftungsgesellschaft der Freien Bildungsstiftung kann jeder Mensch werden, dem die (in Punkt 1 genannten) Intentionen der Freien Bildungsstiftung ein Anliegen sind. Die Mitgliedschaft wird durch die Unterzeichnung der Beitrittserklärung sowie durch einen einmaligen Aufbaubeitrag von mindestens 50 Euro für den Kapitalgrundstock der Feien Bildungsstiftung bestätigt.

4. Spenden

Im Weiteren ist es den Mitgliedern der Stiftungsgesellschaft freigestellt, ob, in welcher Höhe und in welcher Art (z.B. durch monatliche Zahlungen) sie sich am weiteren Aufbau der Stiftung beteiligen – doch ist dies selbstverständlich wünschenswert, da sich die Freie Bildungsstiftung ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen erhält. Die Geschäftsführung über das somit gebildete Stiftungskapital obliegt dem Stiftungsrat oder einem von ihm eingesetzten Vorstand.

5. Adressliste

Um die Wahrnehmung und Vernetzung der Mitglieder untereinander zu fördern, erhält jedes Mitglied die Kontaktdaten aller Mitglieder der Stiftungsgesellschaft zur internen Kommunikation. Diese Adressliste wird vertraulich gehandhabt und in keiner Weise über den Kreis der Mitglieder hinaus gehend veröffentlicht.

6. Nachrichtenblatt

Die Mitglieder der Stiftungsgesellschaft erhalten das unregelmäßig erscheinende Nachrichtenblatt „Aus der Arbeit des Stiftungsrates“ per Post oder E-Mail zugesandt und werden so kontinuierlich über die laufenden Tätigkeiten des Stiftungsrates informiert.

7. Dezentrale Vernetzung

Durch dezentrale Vernetzungen und unmittelbare Kooperationen haben die Mitglieder der Stiftungsgesellschaft die Möglichkeit, konkrete Initiativen und Bildeprozesse anzuregen. Beispielsweise in regionalen selbstverwalteten Arbeitstreffen können die Mitglieder der Stiftungsgesellschaft in persönlicher Begegnung und gegenseitiger Wahrnehmung der jeweiligen Impulse und Anschauungen ins Gespräch kommen, um gemeinsame Einsichten und Perspektiven zu entwickeln.

8. Wirtschaftliche Assoziation

Alle weitergehende wirtschaftliche Zusammenarbeit soll nicht zentral geregelt, sondern im Rahmen unmittelbarer Begegnung und Vertrauensbildung angestrebt werden.

9. Rundbrief der Stiftungsgesellschaft

Mindestens einmal im Jahr soll ein Rundbrief die Wahrnehmung unter den Mitgliedern der Stiftungsgesellschaft vertiefen. Dabei steht es jedem Mitglied frei, inhaltliche Beiträge oder Vorstellungen von Initiativen, Einladungen für Treffen usw. innerhalb der Stiftungsgesellschaft zu veröffentlichen.

10. Freies Bildungsforum

Mindestens einmal im Jahr lädt der Stiftungsrat alle Mitglieder der Stiftungsgesellschaft zu einem Freien Bildungsforum ein, um gemeinsam über Grundlagen und Perspektiven der Freien Bildungsstiftung ins Gespräch zu kommen und um im konkreten Austausch mit Menschen aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft (insbesondere Bildung und Kultur) über grundsätzliche Fragen, sowie über Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu beraten.

11. Beendigung der Mitgliedschaft

Sollte ein Mitglied seine Mitgliedschaft beenden wollen, kann es dies ohne Angabe von Gründen jederzeit durch eine schriftliche Nachricht an den Stiftungsrat tun.

12. Freie Zusammenarbeit

Die Mitgliedschaft bringt keinerlei rechtliche Verpflichtungen mit sich, sondern soll gänzlich einem intensiveren Austausch und der freien Zusammenarbeit dienen.


Cottbus, den 1. Dezember 2008




So können Sie Mitglied werden:

Bitte drucken Sie die zum download angeführte Beitrittserklärung aus, und schicken diese an:

Stefan Böhme
Florastr. 60
13187 Berlin




-------------------------
Dateien als PDF:
12 Prinzipien

Beitrittserklärung